Ablauf


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Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung



Den Termin für unser Erstgespräch können Sie entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Wenn Sie auf meine Mailbox gelangen, rufe ich ehestmöglich zurück – bitte nennen Sie mir einen Zeitpunkt, wann Sie erreichbar sind. Auf Ihre Anfrage per E-Mail antworte ich so bald als möglich.

Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen. Sie können mir Ihr Anliegen und Ihre aktuelle Lebenssituation schildern und wir überlegen gemeinsam, ob Psychotherapie angezeigt ist und ob ich die passende Ansprechpartnerin für Sie bin. Außerdem können wir organisatorische Fragen besprechen, wie Häufigkeit und Dauer der Sitzungen, Kosten usw. Wenn wir beide uns eine Zusammenarbeit vorstellen können, vereinbaren wir den nächsten Termin.

 

Sollten bei Ihnen noch Zweifel bestehen, sich auf einen längeren therapeutischen Prozess einzulassen, so kann ich Ihnen zunächst eine befristete Zusammenarbeit von 3- 5 Einheiten anbieten, und im Anschluss daran können Sie eine Entscheidung über eine weitere Vereinbarung treffen.

Das Erstgespräch und eine Therapieeinheit dauern 50 min und kosten 80 Euro.

Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist nicht möglich.

 

Vereinbarte Termine gelten als verbindlich. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen bis spätestens 24 Stunden zuvor abzusagen (Nachricht auf Mobilbox oder per SMS), da es mir sonst nicht möglich ist, die Stunde zu vergeben. Andernfalls muss ich Ihnen das Honorar in Rechnung stellen.




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Verschwiegenheitspflicht

PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten, absoluten Verschwiegenheitspflicht (§15 PthG) über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten Geheimnisse, und zwar gegenüber allen Dritten, einschließlich Ehegatten, Lebenspartnern, aber auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Behörden und Sozialversicherungsträgern.

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Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision ( i.A.u.S)” befinde ich mich in der letzten Phase der Ausbildung und bin bis zu deren Ende verpflichtet, den therapeutischen Prozess in regelmäßigen Abständen mit einem erfahrenen Therapeuten zu reflektieren. Das geschieht in anonymisierter Form, da auch hier die Verschwiegenheitspflicht gilt.


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